Terms & amp; Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisebüros
Passagiere melden sich für von Izimanija doo organisierte Reisen über die Website oder per E-Mail an. Nur ausnahmsweise per Telefonverkauf oder bei einer autorisierten Agentur. Grundlage ist eine Vorauszahlung. Die erhaltene Rechnung gilt als Antragsformular. Mit der Anmeldung zu einer Reise erklärt sich der Fahrgast mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Bei der Anmeldung ist der Fahrgast verpflichtet, sämtliche im Reiseprogramm geforderten Angaben zu machen und Unterlagen einzureichen. Eventuelle psycho-physische Einschränkungen und besondere Ernährungsbedürfnisse müssen vom Passagier beim Check-in gemeldet werden. Der Passagier ist verpflichtet, den Vertrag (Rechnung) zu prüfen und im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Fehlern innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Ausstellung der Rechnung eine Beschwerde einzureichen.
Zahlung und Vertragsschluss
Izimanija doo erhebt für seine Fahrten keine Anmeldegebühr (Anmeldekosten) oder diese sind bereits im veröffentlichten Preis enthalten.
Auf der Grundlage des Antrags des Passagiers nimmt Izimanija doo eine informative Reservierung mit einer Gültigkeit von 3 Tagen vor. Während dieser Zeit muss der Passagier eine Vorauszahlung in Höhe von mindestens 40% des Arrangementpreises oder so viel wie im Reiseprogramm angegeben leisten. Bei Nichtzahlung oder nicht rechtzeitiger Zahlung der Anzahlung gilt die Reservierung als storniert. Die Reservierung wird erst bestätigt, wenn Izimanija doo eine Anzahlung erhält.
Mit der Zahlung der Vorauszahlung erklärt sich der Fahrgast mit dem Angebot, dem Programm, den Standardinformationen aus dem Standardinformationsformular und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und akzeptiert diese. Die Vorauszahlung gilt als Vertragsabschluss. Nach Erhalt der Vorauszahlung sendet die Agentur dem Passagier ein Rechnungs-Antragsformular (Vereinbarung) an seine E-Mail-Adresse oder an seine Heimatadresse. Das genannte Dokument gilt als Schlussrechnung.
Der verbleibende Teil des Preises des touristischen Arrangements ist vom Passagier spätestens 30 Tage vor Reiseantritt oder wie im Programm angegeben zu bezahlen. Bei einer Anmeldung des Fahrgastes 90 Tage vor Reiseantritt oder später kann der Veranstalter die Höhe der Vorauszahlung entsprechend ändern, teilt dem Fahrgast dies jedoch bei der Anmeldung mit. Bei der Abreise muss der Passagier dem Reiseleiter ein Dokument über das bezahlte Arrangement vorlegen. Wenn der Passagier das Arrangement nicht innerhalb der auf dem erhaltenen Rechnungs-/Antragsformular angegebenen Frist bezahlt, wird davon ausgegangen, dass er das Arrangement storniert hat, und der Veranstalter hat das Recht, Stornokosten in Rechnung zu stellen.
Der Passagier verpflichtet sich, die Differenz zu zahlen, die aufgrund eines möglichen Berechnungsfehlers auf dem ausgestellten Dokument entstehen würde. Izimanija doo verpflichtet sich jedoch, dem Passagier den zu viel berechneten Betrag aufgrund eines Berechnungsfehlers zurückzuerstatten. Diese Verpflichtung gilt bis zum Ende des Geschäftsjahres.
Bei einer Gruppenanmeldung ist die Vorauszahlung der gesamten Gruppe Voraussetzung für den Abschluss eines Gruppenreisevertrages. Zahlt die Fahrgastgruppe die Vorauszahlung nicht innerhalb der im Angebot genannten Frist, kommt der Vertrag unabhängig vom Angebot des Veranstalters nicht zustande. Wenn die Gruppe das Arrangement nicht innerhalb der auf dem erhaltenen Rechnungs-/Antragsformular angegebenen Frist bezahlt, gilt das Arrangement als storniert und der Veranstalter hat das Recht, Stornokosten in Rechnung zu stellen.
Leistungen, die im Arrangementpreis enthalten sind
Im Arrangementpreis sind die im Programm aufgeführten Transport-, Hotel- und Verpflegungsleistungen sowie die Organisation der Reise enthalten. Sofern im Programm nicht anders angegeben, gelten die Preise des individuellen touristischen Arrangements pro Person bei Unterbringung im Doppelzimmer.
Sonderleistungen
Als Sonderleistungen gelten Leistungen, die grundsätzlich nicht im Arrangementpreis enthalten sind (Einzelzimmer, Stornogebühr, Versicherungen, Sonderverpflegung, zusätzliche optionale Ausflüge, Visum, zusätzliches Gepäck, Flughafengebühren etc.) und für die zusätzliche Zahlungen anfallen im Programm vorgesehen, so dass sie vom Passagier separat bezahlt werden.
Beim Check-in muss der Passagier seine Wünsche für Zusatz- oder Sonderleistungen angeben und diese zusätzlich zu dem im Angebot genannten Arrangementpreis bezahlen. Etwaige nachträgliche Änderungen sind gegen eine Zuzahlung von 15 € pro Antragsformular-Rechnung möglich. Während der Reise selbst zahlt der Passagier für besondere Leistungen einen Aufpreis in der entsprechenden Währung beim Reiseleiter am Ort der Leistungserbringung.
Im Falle eines individuellen Reiseantrags kann der Passagier es Izimanija doo überlassen, einen Mitreisenden zu finden, mit dem er ein Zimmer teilt, oder der bereit ist, ein Zimmer mit ihm zu teilen oder einen Aufpreis für ein Einzelzimmer zu zahlen (wobei). möglich).
Preise (Art. 57.d ZVPot)
Die Reisepreise sind in den Programmen angegeben und gelten ab dem Tag der Veröffentlichung des Programms. Die Preise gelten ausschließlich für die im Programm aufgeführten Leistungen. Izimanija doo hat das Recht, den Preis gemäß dem Obligationenrecht und der in der Republik Slowenien geltenden Gesetzgebung zu ändern, wenn sich der Wechselkurs oder die Tarife der Beförderer geändert haben, die sich auf den Reisepreis auswirken.
Izimanija doo kann das Recht auf Änderung des vereinbarten Preises spätestens 20 (zwanzigste) Tage vor Beginn der Pauschalreise geltend machen und informiert den Reisenden unverzüglich über die Änderung – deutlich und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger mit beiliegender Erläuterung und Berechnung der Anstieg. Der Verbraucher kann innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten angemessenen Frist ohne Zahlung einer Stornogebühr der vorgeschlagenen Änderung zustimmen oder vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Wenn der Verbraucher nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt dies als Rücktritt vom Vertrag. Bei einer Erhöhung um mehr als 8% hat der Passagier das Recht, den gesamten gezahlten Betrag zu stornieren und zurückzuerstatten. Erhöht sich der Preis um mehr als 8% des Preises des Reisepakets, kann der Verbraucher gemäß Artikel 57.d Absatz 3 ZVPot oder gemäß Artikel 57.h Absatz 2 ZVPot vom Vertrag zurücktreten das gleiche Gesetz.
Der Verbraucher hat das Recht auf eine Preisminderung, wenn eine Minderung der entsprechenden Kosten erfolgt (Artikel 57.d Absatz 5 ZVPot). Im Falle einer Preissenkung kann Izimanija doo von dem dem Verbraucher geschuldeten Betrag die tatsächlich durch die Preissenkung entstandenen Verwaltungskosten abziehen. Auf Verlangen des Passagiers legt Izimanija doo einen Nachweis über diese Verwaltungskosten vor (sechster Absatz, Artikel 57.d, ZVPot).
Reiserücktritt (Art. 57.f ZVPot)
Gemäß § 57f ZVPot kann der Reisende jederzeit vom Vertrag – der Pauschalreise – ganz oder teilweise zurücktreten. Im Falle des Rücktritts vom Pauschalreisevertrag kann Izimanija doo vom Verbraucher die Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Rücktrittsgebühr verlangen.
Der Passagier hat das Recht, die Reise schriftlich per E-Mail ausschließlich an [email protected] zu stornieren.
Im Falle der Stornierung einer eintägigen Reise (bis zu 24 Stunden; keine Übernachtung) hat Izimanija doo Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Stornierung der Reise, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt richtet, zu dem der Passagier storniert hat :
- Bis 30 Tage vor Reiseantritt fallen Verwaltungskosten in Höhe von 10% des Arrangementpreises oder mindestens 15 EUR an
- 29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40% des Arrangementpreises,
- 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 50% des Arrangementpreises,
- von 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt 60% des Arrangementpreises,
- Stornierung später als 7 Tage vor Reiseantritt: 100% des Arrangementpreises.
Im Falle einer Reisestornierung: Bergreise oder Urlaub, Trekking, Bergsteigen, Bergsteigerexpeditionen, sonstige Wanderungen oder Izimanija doo verfügt über ein Aktivprogramm. Anspruch auf Erstattung der Kosten aufgrund einer Reiserücktrittserklärung, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt der Reiserücktrittsfrist richtet, und zwar:
- bis 90 Tage vor Reiseantritt die Höhe der Vorauszahlung,
- 89 bis 70 Tage vor Reiseantritt 50% des Arrangementpreises,
- 69 bis 50 Tage vor Reiseantritt 60% des Arrangementpreises,
- 49 bis 31 Tage vor Reiseantritt 70% des Arrangementpreises,
- Stornierung 30 Tage vor Reiseantritt oder später oder Nichterscheinen: 100% des Arrangementpreises.
Im Falle einer Stornierung von Reservierungen für Flugtickets, Linienflugtickets, Fahrzeug- oder Bootsmieten betragen die Stornierungskosten sofort nach fester Bestätigung 100% des Grundpreises.
Der achte Absatz von Artikel 57.f des ZVPot legt fest, dass im Falle eines Rücktritts des Verbrauchers vom Pauschalreisevertrag gemäß den Absätzen 1 und 6 dieses Artikels oder eines Rücktritts von Izimanija doo vom Vertrag gemäß dem ersten Absatz von Artikel 57.g muss der Reiseveranstalter dem Verbraucher alle geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt vom Vertrag zurückerstatten, mit Ausnahme der gemäß den Absätzen 3 und 4 festgelegten Rücktrittsgebühr Dieser Artikel.
Ist der Fahrgast nicht in der Lage, an der Reise teilzunehmen, kann er seine Reservierung auf einen anderen Fahrgast übertragen, der die Voraussetzungen für die jeweilige Reise erfüllt. Der Verbraucher muss dies dem Reiseveranstalter oder dem Verkäufer spätestens 8 Tage vor Reiseantritt schriftlich per E-Mail mitteilen. Der Verbraucher muss dem Reiseveranstalter oder dem Verkäufer die Kosten erstatten, die in direktem Zusammenhang mit der Umbuchung der Reservierung stehen.
Tritt der Fahrgast während der Reise auf eigenen Wunsch von der Weiterreise zurück, so hat er bei der Rückreise keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz, Schadensersatz oder Preisminderung. In diesem Fall ist der Passagier für alle durch die Programmänderung entstehenden Kosten und Schäden verantwortlich.
Izimanija doo oder eine autorisierte Person (z. B. der Streckenleiter) können eine Person jederzeit vor der Reise oder am Tag der Abreise ablehnen, wenn sie der Ansicht sind, dass der Passagier die Gesundheit oder das Eigentum von sich selbst oder anderen gefährden könnte oder wer eindeutig dazu in der Lage ist unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen derartigen Substanzen zum Zeitpunkt der Abreise stehen. Izimanija doo handelt in diesem Fall gemäß den Bestimmungen über die Stornierung des Passagiers.
Izimanija doo hat auch während der Reise das Recht, den Passagier aufzufordern, die gemeinsame Reise mit der Gruppe zu unterbrechen, wenn er nicht sicherstellt, dass er persönlich, seine persönlichen Dokumente und sein Gepäck die durch Grenz-, Zoll-, Hygiene-, Geld- und Zollvorschriften vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen anderen Vorschriften entgegensteht, oder wenn er offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen dieser Art steht, oder wenn er sich anderen Fahrgästen gegenüber unangemessen verhält oder sein Ausschluss aus der Gruppe erforderlich ist oder er psychisch und körperlich nicht in der Lage ist, sich in der Gruppe zu bewegen (mangelnde Fitness, Unwilligkeit, Abkehr von der Gruppe,…). Izimanija doo handelt in diesem Fall gemäß den Bestimmungen über die Stornierung des Passagiers.
Sofern im angekündigten Programm oder im zugesandten Angebot die Bedingungen für die Kostenerstattung wegen Rücktritt vom Reisevertrag anders geregelt sind, gelten die im Programm bzw. Angebot genannten Bedingungen.
Abfindung
Wenn der Passagier absieht, dass er oder seine unmittelbaren Familienangehörigen die Reise aufgrund bestimmter Umstände stornieren müssen, kann er die Agentur zum Zeitpunkt der Anmeldung informieren und die von der gewählten Versicherungsgesellschaft vorgeschriebene Stornogebühr zum Zeitpunkt der Anmeldung zahlen . Das Programm kann konkret eine andere Höhe der Kündigungsgebühr festlegen, oder dass die Kündigungsgebühr nicht möglich ist. Die Abfindungsvereinbarung gilt bei plötzlicher Erkrankung, Unfall und Tod im engsten Familienkreis (Ehegatte, Eltern, Kinder) bzw. entsprechend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Partnerversicherung.
Izimanija doo hat mit der Europäischen Reiseversicherung AG (Generali Zavarovalnica dd) einen Versicherungsvertrag für die Stornierung des touristischen Arrangements abgeschlossen, bei dem der Reisende eine Versicherung für das touristische Arrangement abschließen kann. Die Versicherung ist nur gültig, wenn die Prämie bei Abschluss der Versicherung vollständig bezahlt ist. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen erhält der Passagier bei den Geschäftsbereichen der Agentur und sie werden auch auf der Website der Versicherungsgesellschaft www.evropsko.si veröffentlicht. Der Ablauf der Schadensregulierung und der Zeitpunkt der Schadensregulierung obliegt der Versicherungsgesellschaft, über die die Versicherung abgeschlossen wurde. Wenn der Veranstalter des touristischen Arrangements ein anderes Reisebüro ist, kann der Passagier entscheiden, die Stornierung des touristischen Arrangements bei der Europäischen Reiseversicherung AG (Generali Zavarovalnica dd) oder gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines anderen Veranstalters des touristischen Arrangements zu versichern.
Für den Fall, dass der Passagier bei der Stornierung der Reise ein Dokument vorlegt, aus dem hervorgeht, dass er nicht reisen kann (Militärdienst, ärztliches Attest usw.), aber die Stornierungsgebühr nicht bezahlt hat, erhält Izimanija doo eine Rückerstattung für die Stornierung der Reise gemäß Punkt 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle einer gezahlten Abfindung hat Izimanija doo lediglich Anspruch auf Erstattung der Verwaltungskosten in Höhe von 30 € und der Höhe der Kündigungsgebühr. Der Passagier hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Beantragung eines Visums, Impfungen oder andere Leistungen, die der Passagier selbst für die Reise veranlasst hat (z. B. Parken usw.).
Ein Anspruch auf die Stornogebühr besteht nach Reiseantritt, auch nicht für den nicht genutzten Teil der Reise, nicht mehr.
Reisedokumente
Passagiere, die eine Reise ins Ausland beantragen, müssen für die Einreise in das jeweilige Land über einen gültigen Reisepass oder ein anderes gültiges, geeignetes Dokument verfügen. Der Reisende ist verpflichtet, alle Bestimmungen zur Gültigkeit des Reisedokuments zu beachten. Passagiere müssen beim Check-in oder innerhalb der im Programm angegebenen Frist die erforderlichen Daten oder eine Fotokopie oder einen Scan des Reisedokuments und der Dokumente für das Visum des Landes, in das sie reisen, einreichen. Für den Fall, dass der Passagier dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird Izimanija doo tätig. als ob der Passagier die Reise abgesagt hätte. Grundlegende Informationen zum Reisedokument sind in der Ausschreibung enthalten; und genaueres spätestens in der Benachrichtigung vor Reiseantritt.
Der Reisende ist verpflichtet, die für diese Länder erforderlichen Visa einzuholen. Wenn der Passagier dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann Izimanija doo gemäß den Bestimmungen über die Stornierung der Reise durch den Passagier entscheiden. Wenn das Reisevisum von Izimanija doo arrangiert wird, ist dies keine Garantie für den Erfolg der Erlangung des Visums. Die Kosten für die Beantragung eines Visums werden von Izimanija doo dem Passagier nicht erstattet. Im Falle einer Einreiseverweigerung oder sonstiger Hindernisse trägt der Passagier sämtliche Kosten selbst. Es wird davon ausgegangen, dass der Passagier das Visum selbst besorgt, wenn die Agentur Izimanija doo nicht alle erforderlichen Dokumente innerhalb der vorgeschriebenen Frist liefert, unabhängig davon, ob der Passagier bei Izimanija doo bereits für den Erwerb dieser Dokumente bezahlt ist.
Zoll- und Devisenbestimmungen
Passagiere sind verpflichtet, die Zoll- und Devisenbestimmungen einzuhalten. Kann der Fahrgast aufgrund der Nichteinhaltung der Vorschriften seine Reise nicht fortsetzen, trägt er alle dadurch entstehenden Folgen und Kosten.
Reisestornierung oder Programmänderung (Art. 57.g ZVPot)
Izimanija doo behält sich das Recht vor, die Pauschalreise zu stornieren, wenn die in der Reiseeinladung – Pauschalreisevertrag angegebene erforderliche Anzahl von Passagieren nicht für die Reise angemeldet wird. Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände den Pauschalreisevertrag nicht erfüllen kann, und den Verbraucher vor Beginn der Pauschalreise unverzüglich über den Rücktritt vom Vertrag informieren. Izimanija doo teilt dem Fahrgast den Rücktritt vom Vertrag innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist mit, spätestens jedoch bis:
- 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise für Reisen, die länger als 6 Tage dauern;
- 7 Tage vor Beginn des Reisepakets für Reisen mit einer Dauer von 2 bis 6 Tagen;
- 48 Stunden vor Beginn des Reisepakets für Reisen, die kürzer als 2 Tage sind.
Darüber hinaus gewährt Izimanija doo das Recht, ganz oder teilweise vom Programm zurückzutreten, wenn vor oder während des Programms außergewöhnliche Umstände eintreten, die nicht erwartet, beseitigt oder vermieden werden konnten (Kriege, Unruhen, Streiks, Terroranschläge, Sanitärbarrieren, Naturkatastrophen, Coronavirus, schlechtes Wetter usw.); Für Izimanija doo stellen diese Umstände jedoch einen triftigen Grund dar, das Programm nicht anzukündigen oder keine Reservierungen dafür anzunehmen, wenn sie zum Zeitpunkt der Ankündigung und des Verkaufs des Arrangements vorlagen.
Izimanija doo behält sich das Recht vor, den Tag und die Uhrzeit der Abreise aufgrund höherer Gewalt zu ändern, sowie das Recht, die Richtung der Reise zu ändern, wenn sich die Bedingungen für die Reise ändern (unsichere Situation in dem Land, in dem das Programm stattfindet, Naturkatastrophen oder andere unvorhergesehene Ereignisse, auf die Izimanija doo keinen Einfluss hat), ohne besondere Entschädigung und gemäß den geltenden Vorschriften im Personenverkehr. Izimanija doo übernimmt keine Verantwortung für Programmänderungen, die auf das Eintreten höherer Gewalt während der Programmlaufzeit zurückzuführen sind. In diesen Fällen kann sie den Fahrgästen Dienstleistungen in modifizierter Form, basierend auf den bestehenden Möglichkeiten, anbieten.
Für den Fall, dass Izimanija doo die Reise storniert, hat der Reisende Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung des Arrangements, jedoch nicht auf eine Rückerstattung der Kosten für das Visum, das für die Einreise in das Land, in das die Reise erfolgen soll, erforderlich ist, oder die Kosten für die im Programm vorgeschriebenen Impfungen. Ebenso hat der Passagier keinen Anspruch auf eine Entschädigung; mit Ausnahme der Rückerstattung des gezahlten Betrags. Über jede spätere Änderung im Programm von Izimanija doo. informiert den Fahrgast unverzüglich.
Für den Fall, dass die Situation am Zielort selbst es dem Reiseveranstalter nicht erlaubt, Passagiere in der bestellten Einrichtung unterzubringen, kann Izimanija doo den Passagier am selben Zielort in einer anderen Einrichtung derselben Kategorie unterbringen. Bietet der Veranstalter eine Unterbringung in einer Einrichtung einer niedrigeren Kategorie an, ist er verpflichtet, den Preis der Pauschalreise entsprechend zu reduzieren.
Pflichten und Rechte des Veranstalters
Der Veranstalter hat für die ordnungsgemäße Leistungserbringung und die Auswahl der Geschäftspartner zu sorgen und die Rechte und Interessen der Fahrgäste entsprechend den guten Sitten im Tourismus zu vertreten. Er ist verpflichtet, dem Fahrgast alle im Arrangementprogramm aufgeführten Leistungen zu erbringen und haftet für nicht oder nur teilweise erbrachte Leistungen. Izimanija doo schließt jegliche Verantwortung im Falle einer Änderung oder Nichterbringung von Dienstleistungen aus, die durch außergewöhnliche Umstände (Kriege, Unruhen, Streiks, Terroranschläge, Sanitärbarrieren, Naturkatastrophen usw.) oder Verzögerungen bei Transportmitteln verursacht werden, für die der Beförderer nicht zuständig ist Verantwortlich im Sinne positiver gesetzlicher Regelungen.
Der Reiseveranstalter muss einem Passagier, der während der Reise in Schwierigkeiten gerät, unverzüglich angemessene Hilfe leisten. Die Unterstützung umfasst: Bereitstellung relevanter Informationen über Gesundheitsdienste, lokale Behörden und konsularische Unterstützung, Unterstützung bei der Bereitstellung von Fernkommunikationsmitteln und Unterstützung bei der Suche nach alternativen Reisearrangements. Entstehen die Probleme durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Verbrauchers, kann der Veranstalter vom Reisenden eine angemessene Entschädigung verlangen.
Wenn in der Pauschalreise auch eine Beförderung enthalten ist, stellt der Veranstalter dem Reisenden ein gleichwertiges Beförderungsmittel zur Verfügung, auch wenn der Reisende eine Preisminderung, Schadensersatz oder einen Rücktritt vom Vertrag verlangt. Im Falle der Verweigerung der Beförderung gegen seinen Willen, der Annullierung des Fluges oder einer erheblichen Verspätung des Lufttransports kann der Passagier gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verlangt von der eigentlichen Fluggesellschaft eine Entschädigung (entweder über den Online-Link der Fluggesellschaft oder über einen der spezialisierten Vermittler), auch wenn ein solcher Flug integraler Bestandteil einer Pauschalreise ist.
Izimanija doo hat das Recht, den Abflug- oder Zielflughafen, den Flugplan, die Fluggesellschaft, den Flugzeugtyp, die Flugrichtung und den Flugverlauf aus verschiedenen organisatorischen oder technischen Gründen zu ändern. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf das Auftreten von Verspätungen aufgrund von überlastetem Personenverkehr, Streiks, schlechtem Wetter. Der Veranstalter haftet nicht für die Pünktlichkeit des Land-, See- und Lufttransports, wenn dieser mit öffentlichen Verkehrsmitteln, im Linien- oder Sonderpersonenverkehr, bei Reisen oder Flügen durchgeführt wird. Die Verantwortung der Beförderer ist im Vertrag zwischen dem Fahrgast und dem Beförderer geregelt, der mit der Nutzung des Beförderungsmittels in Kraft tritt. Der Veranstalter haftet nicht für materielle oder immaterielle Schäden, die durch Verspätungen, Annullierungen oder Änderungen des Transports oder der Transportmittel entstehen.
Die Änderungen gegenüber dem vorherigen Absatz gelten bei Pauschalreisen nicht als Änderung des Reiseprogramms, da der erste und letzte Tag der Reise, unabhängig vom Zeitpunkt des Reisebeginns, ausschließlich für die Ankunft des Reisenden am vorgesehenen Ort bestimmt sind vereinbarten Zielort oder Abreise davon, nicht jedoch die Erholung des Reisenden und die Inanspruchnahme des Hotels und des Veranstalterangebots.
Beschwerden
Der Passagier muss die mangelhafte Leistung unverzüglich vor Ort dem Vertreter des Veranstalters (z. B. Streckenleiter) melden und gleichzeitig unser Büro in Slowenien ausschließlich per E-Mail informieren. Dabei weist der Reisende auf alle Unstimmigkeiten hin, die er bei der Erbringung der im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen feststellt. Izimanija doo muss Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen (Artikel 57e ZVPot).
Nach Beendigung der Reise muss der Fahrgast innerhalb von 2 Jahren nach Beendigung der Reise schriftlich eine (begründete und beweiskräftige) Beschwerde einreichen (Artikel ZVPot, fünfter Absatz b57.f). Ohne schriftliche Reklamation bearbeitet Izimanija doo keine Preisminderungs- und Schadensersatzforderungen sowie sonstige Ansprüche. Der Veranstalter ist verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen bzw. innerhalb der Frist, die erforderlich ist, um beim Leistungsträger Auskunft über den Grund der Beschwerde einzuholen, schriftlich auf die Beschwerde zu antworten.
Wenn Izimanija doo dafür verantwortlich ist, dass das Programm oder einige Dienstleistungen nicht erfüllt werden, hat der Passagier Anspruch auf eine Rückerstattung in Höhe des tatsächlichen Wertes der nicht erbrachten Dienstleistungen, es sei denn, Izimanija doo hat das Recht, die Leistung zu stornieren Vereinbarung ändern oder das Programm ändern.
Wenn die Beschwerde nach dem Inhalt vor Ort hätte gelöst werden können, der Fahrgast den Fehler jedoch nicht gerügt und die oben genannten Personen während der Fahrt nicht über die Unregelmäßigkeit informiert hat, wird davon ausgegangen, dass der Fahrgast damit einverstanden ist eine mangelhafte Leistung und verliert dadurch das Recht auf spätere Reklamationen mit der Bitte um Herabsetzung des Preises der Leistung oder Schadensersatz.
Gemäss Artikel 894 des Obligationenrechts ist die maximale Entschädigung wegen nicht vollständig erbrachter Leistung auf den gezahlten Betrag begrenzt. Der Fahrgast hat Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des tatsächlichen Wertes der nicht erbrachten Leistungen. Bei der Bemessung der Vergütung wird die Frankfurter Vergütungstabelle berücksichtigt.
Wenn der Passagier den genehmigten Betrag des Reklamationsanspruchs akzeptiert, stimmt er durch die Annahme dieses Betrags zu, dass sein Anspruch vollständig geklärt ist, und bestätigt durch diese Handlung, dass er eine angemessene Befriedigung erhalten hat, und verzichtet auf alle wiederholten oder zusätzlichen Ansprüche.
Gesundheitsvorschriften
Für den Fall, dass im Reiseprogramm oder in der Benachrichtigung vor der Abreise bestimmte Impfungen vorgeschrieben sind, muss jeder Passagier ein internationales Zertifikat – ein gelbes Heft – mit eingetragenen Impfungen erhalten. Gleiches gilt für sonstige ärztliche Atteste (z. B. ein negativer Test auf das Coronavirus), die für die Reise zwingend erforderlich sind. Izimanija doo haftet nicht für mögliche Komplikationen oder eine Unterbrechung der Reise durch den Passagier aufgrund der Nichteinhaltung der Gesundheitsvorschriften des Landes, in das er einreist, sowie für die damit verbundenen Kosten.
Gepäck
Der Gepäcktransport ist bis zu dem vom Beförderer festgelegten Gewicht kostenlos. Izimanija doo übernimmt keine Verantwortung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck. Der Passagier selbst richtet die Meldung über verlorenes oder beschädigtes Gepäck an das Hotel oder den Beförderer. Bei Lufttransporten trägt die Fluggesellschaft die alleinige Verantwortung für das Gepäck, basierend auf den im internationalen Personenverkehr geltenden Vorschriften. Bei Bustransporten ist der Busunternehmer für das Gepäck verantwortlich.
Bei der Beförderung auf dem Luftweg hat der Passagier das Recht, ein bestimmtes Gepäckgewicht (wie vom Beförderer festgelegt) kostenlos zu befördern, und jedes weitere Kilogramm wird vom Passagier vor Ort in der entsprechenden Währung oder wie von der Fluggesellschaft festgelegt bezahlt die Fluggesellschaft. Kinder unter zwei Jahren haben keinen Anspruch auf kostenlose Gepäckbeförderung.
Bei Billigfluggesellschaften (Ryanair, Easyjet usw.) ist das zulässige Gewicht des Gepäcks, das Sie gegen eine zusätzliche Gebühr aufgeben, in der Regel niedriger als bei regulären Fluggesellschaften. Jedes zusätzliche Kilogramm wird extra berechnet. Auch das zulässige Gewicht des persönlichen Gepäcks, das Sie im Flugzeug mitnehmen, kann geringer sein, worüber Passagiere spätestens vor Abflug durch einen Aushang informiert werden.
Unterlagen
Der Reisende ist verpflichtet, dem Veranstalter bei der Anmeldung seine genauen Daten mitzuteilen (Name muss mit dem Namen auf dem Personaldokument, mit dem er reist, übereinstimmen). Für etwaige Schäden oder Kosten aufgrund fehlerhafter Daten ist der Passagier verantwortlich.
Verliert der Passagier während der Reise Dokumente oder werden diese gestohlen, sind diese aber für die Weiterreise oder die Rückkehr in das Heimatland unbedingt erforderlich, muss der Passagier auf eigene Kosten neue Dokumente besorgen. Bezüglich der diesbezüglichen Formalitäten kann sich der Passagier für Rat und Unterstützung an den Reiseleiter wenden. Für den Fall, dass der Passagier die Reise aufgrund des Verlusts oder Diebstahls von Dokumenten abbrechen muss, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der bezahlten Reise.
Schutz personenbezogener Daten
Izimanija doo erhebt, speichert und schützt die erhaltenen personenbezogenen Daten der Gäste gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (ZVOP-1) und anderen Vorschriften. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für den Zweck verwendet, für den sie erhoben wurden, und werden nicht weitergegeben.
Izimanija doo verarbeitet die personenbezogenen Daten von Passagieren zum Zwecke der Durchführung eines (Pauschal-)Reisevertrags oder zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen vor dessen Abschluss, alles in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates und ist den höchsten Standards verpflichtet, die den Schutz der Rechte des Einzelnen gewährleisten. Izimanija doo verarbeitet personenbezogene Daten in erster Linie zum Zweck des Vertragsabschlusses oder der Vertragserfüllung. Mit dem Abschluss eines Vertrages oder der Bestellung einer Reservierung stimmt der Reisende im Rahmen des berechtigten Interesses der Agentur der Verwendung der bereitgestellten personenbezogenen Daten auch für Zwecke der statistischen Verarbeitung, der Marktforschung, der Durchführung von Geschäftsanalysen und des Versands von Reiseinformationen zu Benachrichtigungen, Qualitätskontrolle und Information über das Angebot der Agentur oder ihrer Partner (zum Zwecke des Direktmarketings), wobei Izimanija doo für den letztgenannten Zweck die personenbezogenen Daten der Passagiere, wie z. B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail, verarbeiten kann. E-Mail-Adresse und Telefonnummer werden an einen externen Auftragnehmer weitergeleitet, der solche Benachrichtigungen über das Angebot sendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern hierfür keine gesetzliche Grundlage besteht. Soweit Reisedienstleister wie Hoteliers, Beförderungsunternehmen, Reiseleiter und dergleichen, denen für die Durchführung der Reise die Bereitstellung personenbezogener Daten des Reisenden erforderlich ist, außerhalb des Hoheitsgebiets der EU tätig sind, gilt für deren Schutz, Die Einhaltung der Vorschriften der EU und ihrer Mitgliedsstaaten kann nicht gewährleistet werden. Gleiches gilt für Angaben aus den Reiseunterlagen des Reisenden oder Daten zu gesundheitlichen oder medizinischen Angelegenheiten, die der Reisende der Agentur mitteilt und die zur Abwicklung von (Pauschal-)Reiseverträgen weitergegeben werden müssen. Es wird davon ausgegangen, dass der Passagier, der Vertragsunterzeichner oder Kunde der Reservierung ist, auf Anfrage die personenbezogenen Daten der Mitreisenden, die er bei Vertragsabschluss oder Bestellung angibt, mit deren Einwilligung und Kenntnis des Inhalts einholt Vertrags- oder Bestellungen betreffend ihre personenbezogenen Daten und ist allein dafür verantwortlich, dass diese Mitreisenden der Agentur ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen. Sofern der Reisende die Verarbeitung von Daten aus Direktmarketing nicht wünscht, kann er dies bei der Reiseanmeldung erklären. Der Passagier kann jederzeit schriftlich oder auf andere vereinbarte Weise verlangen, dass der Verantwortliche für personenbezogene Daten die Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke des Direktmarketings dauerhaft oder vorübergehend einstellt. Er kann auch alle anderen durch allgemeine Vorschriften zum Schutz seiner personenbezogenen Daten vorgesehenen Mechanismen ausüben, wie z. B. das Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten, deren Berichtigung oder Löschung, Einschränkungen der Verarbeitung, Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen sowie das Recht auf Widerspruch und Beschwerde staatliche Aufsichtsbehörde. Izimanija doo hat den Direktor der Agentur ernannt, um den Schutz der Passagierrechte sicherzustellen. Anfragen zu den Rechten der Passagiere im Bereich Schutz und freier Verkehr personenbezogener Daten werden unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder per Post an die Adresse Izimanija doo, Grajena 74, 2250 Ptuj, Slowenien, Europa mit dem Brief entgegengenommen : DSGVO.
Hinweis vor der Abreise
Die endgültige Benachrichtigung erhält der Passagier spätestens 5 (fünf) Tage vor Abflug. Schäden, die dadurch entstehen, dass der Fahrgast zum Ausfüllen der Rechnung und der anschließenden Information über die Reise eine unvollständige oder falsche Adresse angibt, gehen zu Lasten des Fahrgastes. Für den Fall, dass der Passagier die Benachrichtigung nicht innerhalb der angegebenen Frist erhält, ist er verpflichtet, sich an seinem Check-in-Punkt zu melden und eine solche anzufordern. Beschwerden von der Adresse nicht zugestellter Post werden von Izimanija doo nicht berücksichtigt.
Passagierrechte in Ihrer Hand
Passagierrechte in Ihrer Hand Lesen Sie auch alles über Passagierrechte bei der Weiterreise die Website der Europäischen Kommission.
Liquiditätsprobleme
Sollten einzelne Reiseleistungen einer Pauschalreise oder des damit verbundenen Reisearrangements aufgrund von Liquiditätsproblemen des Pauschalreiseveranstalters oder Anbieters, der verbundene Reisearrangements ermöglicht, nicht durchgeführt werden können, verlangt der Reisende deren Erbringung bei dem Adressaten, über den er informiert wird Bitte informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über das Standard-Informationsformular. Sofern im Vertrag die Beförderung enthalten ist, ist der Veranstalter auch für die Rücksendung verantwortlich. Die Garantie bei Liquiditätsengpässen genießen Reisende unabhängig von ihrem Wohnsitz, Abflugort oder Ort des Verkaufs der Pauschalreise und unabhängig davon, in welchem EU-Mitgliedstaat sich der Garantiegeber befindet.
Ein Beispiel für Liquiditätsprobleme ist die Einlagen-Nr. der Sonderbank Izimanija doo. 9-12-12001582 für das Jahr 2020 in Höhe von 37.500 € zur Erstattung aller vom Verbraucher oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen, wenn einzelne Reiseleistungen aufgrund von Liquiditätsproblemen des Reiseveranstalters in Delavska hranilnica, Einheit Ptuj, nicht erbracht wurden : Ulica heroja Lacka 12, 2250 Ptuj. Kontakt: [email protected] oder +386 2 620 93 60
Information
Informationen, die der Passagier am Check-in-Punkt erhält, sind nicht verbindlicher als die Informationen im Programm oder Angebot. Im Zweifelsfall gilt stets: schriftliches Angebot, schriftliche Auskunft oder schriftliche Erklärung. Fotos, die im Internet und in Werbematerialien veröffentlicht werden und deren Inhalt animierter Natur ist oder die von Izimanija doo von Reisenden eingereicht werden, die veröffentlicht werden möchten, haben informativen Charakter, daher übernimmt Izimanija doo keine Garantie für die Vollständigkeit oder Authentizität die Daten und das Aussehen dieser Fotos.
Izimanija doo behält sich das Recht auf Tippfehler auf der Website und anderen Werbematerialien vor. Im Falle solcher Fehler wird der Passagier beim Check-in vom Verkäufer benachrichtigt. Sollten aufgrund möglicher Fehler Angaben zu Reiseleistungen abweichen, gelten die auf dem Angebot bzw. im Reisebeleg/-voucher gemachten Angaben und Daten. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für etwaige Viren, die von der Website auf Benutzer übertragen werden können. Daher wird den Benutzern empfohlen, sich vor dem Herunterladen von Informationen von der Website vor der Gefahr von Viren zu schützen. Für Fehler, die auf technische Störungen im Reservierungssystem zurückzuführen sind, haftet die Agentur, es sei denn, diese Fehler sind vom Reisenden zu vertreten oder sie sind auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.
Standardinformationsformular für Pauschalreiseverträge und damit verbundene Reisearrangements
Bei der angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes. Daher stehen Ihnen alle EU-Rechte zu, die für Pauschalreisen gelten. Der Veranstalter der Pauschalreise oder der damit verbundenen Reise (Izimanija doo) übernimmt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten touristischen Pauschalreise. Darüber hinaus gewährleistet das veranstaltende Unternehmen im Rahmen des Verbraucherschutzgesetzes die Rückerstattung Ihrer Zahlungen im Falle von Liquiditätsengpässen und garantiert die Rückreise, wenn im Reisepaket die Beförderung inbegriffen ist. Weitere Informationen zu den wichtigsten Rechten aus dem Verbraucherschutzgesetz (ZVPot) finden Sie unter: http://www.pisrs.si/Pis.web/pregledPredpisa?id=ZAKO513.
Wesentliche Rechte nach dem Verbraucherschutzgesetz:
Verbraucher erhalten vor Abschluss des Pauschalreisevertrages alle wesentlichen Informationen zur Pauschalreise.
Für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen ist stets mindestens ein Unternehmen verantwortlich.
Verbraucher erhalten eine Notfalltelefonnummer bzw. Kontaktstelleninformation, über die sie den Reiseveranstalter oder das Reisebüro kontaktieren können.
Verbraucher können das Reisepaket unter Einhaltung einer angemessenen Frist und gegen Zahlung etwaiger zusätzlicher Kosten auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise kann nur erhöht werden, wenn besondere Kosten entstehen (z. B. Treibstoffpreise) und wenn dies ausdrücklich im Vertrag festgelegt ist, spätestens jedoch 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 8 Prozent des Reisepreises kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten. Behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, den Preis zu erhöhen, hat der Verbraucher das Recht, den Preis zu senken, wenn sich die entsprechenden Kosten verringern.
Verbraucher können ohne Zahlung einer Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine vollständige Rückerstattung aller Zahlungen, wenn sich ein wesentlicher Bestandteil des Reisepakets mit Ausnahme des Preises erheblich geändert hat. Storniert das für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmen die Pauschalreise vor Reiseantritt, haben Verbraucher ggf. Anspruch auf eine Rückerstattung sowie Schadensersatz. – Verbraucher können vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, beispielsweise wenn am Reiseort schwerwiegende Sicherheitsprobleme vorliegen, die sich voraussichtlich auf die Pauschalreise auswirken.
Darüber hinaus können Verbraucher jederzeit vor Reiseantritt gegen Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können wesentliche Bestandteile der Reise nach Reisebeginn nicht vertragsgemäß erbracht werden, sind dem Verbraucher geeignete Alternativarrangements ohne Mehrkosten anzubieten. Verbraucher können ohne Zahlung einer Stornogebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird und dadurch die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt wird und der Reiseveranstalter keine Abhilfe schafft.
Verbraucher haben außerdem Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadensersatz bei Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung der Reiseleistungen.
Befindet sich der Verbraucher in einer Notlage, muss der Reiseveranstalter Hilfe leisten.
Sollte der Reiseveranstalter bzw. Reiseverkäufer bei einer Bürgschaft bei Liquiditätsengpässen Liquiditätsprobleme haben, werden die geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Sollte der Reiseveranstalter oder Reiseverkäufer im Rahmen einer Garantieleistung bei Liquiditätsengpässen nach Beginn der Pauschalreise Liquiditätsschwierigkeiten haben und die Beförderung in der Pauschalreise enthalten sein, ist die Rückreise des Verbrauchers gewährleistet.
Im Falle aktueller Liquiditätsprobleme des Veranstalters (angegeben im Anmeldeformular oder im Anmeldevertrag), die die Durchführung des bereits bezahlten Reisepakets unmöglich machen oder verhindern, haben Sie das Recht, dieses durchzuführen, und falls dies nicht der Fall ist möglich, die Zahlungen zurückzuerstatten oder zum Abreiseort zurückzukehren, wenn die Beförderung Teil des bezahlten Reisepakets war. Eventuelle Ereignisse, die in einem solchen Fall eintreten könnten, werden durch eine spezielle Bankeinlage des Veranstalters der jeweiligen Reise abgesichert, die aus den Unterlagen des Veranstalters (Website des Veranstalters – Allgemeine Geschäftsbedingungen) ersichtlich ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen aktualisiert am 1. Februar 2024